Was man sich sparen kann.

Meine persöcher Kommentar zu einem großn „gelben“ Webhoster ist durchwachsen.

Dachte ich mir doch es wär nett sich bei den 19.99 Euro Angebot zu bedienen und eine root-Server zu mieten. Gesagt, getan. Hab mich schon etwas gewundert, warum bei der Bestellung ein „Telefoncheck“ erforderlich wurde. Dabei ruft ein freundliches klingendes Ansagegrät den potenziellen Kunden an und verlangt einen vorher angebenen Code. Gut, auch dies läßt sich einrichten.

Geschwind wurde der SuSE Webserver eingerichtet. Am Wochenende konnte die Befreiung des Server durch ein Debian-Image erfolgen (suche nach rootserver+debian).

Montag
Leider hatte ich vergessen im selbstgebackenen Kernel ACPI zu deaktivieren.
Beim rebooten hing der Rechner – 10:15h morgens. Dumm.
Das Leiden begann. Support von Alturo nur via 0900 Nummer oder Email bzw Fax. Faxnummer durch intensives suchen gefunden, Email und Hilfefax abgestetzt. 2 quälende Stunden vergehen. 12:32h ich bekomme eine „Fax erhalten“ Email. Weiteres mailen und bangen hilft nichts. Recoveryconsole hängt ja auch.
17.15h bin daheim, rufe die 0900-Nr an. Ansage das es jetzt teuer wird und es ist besetzt.
17.25h nochmal anrufen. Es muss doch wer erreichbar sein. Immer noch besetzt. Ärgerlich!
18.18h Mein zwischenzeitlich erstelltes „Lebst-Du-Noch“ Pingscript meldet die Rückkehr des Servers ins Leben. Na wunderbar.
18.20h Rauf da, es funktioniert!

Dienstag 10.15h Email vom Support, der Server funktioniert wieder. Aha, Blitzmitteilung. Huiii. 5 Tage vergehen und es nargt sehr an mir, dass der Support so schleppend ist.
Ich entschliesse mich mittels des Fernabsatzgesetzes den Server zu kündigen, da der Support mich nicht zufrieden stellt.
Fakt ist man braucht eine serielle Konsole, Backupspace und erreichbaren Support. All dies gibt es nicht oder nur eingeschränkt bei Alturo.
11.00h Noch eine Email vom Support. Ich darf mir den Wideruf in die Haar schmieren. Grund – der Telefoncheck (die Falle). Zitat: „Auszug aus § 312d BGB Widerrufs- und Rueckgaberecht bei
Fernabsatzvertraegen „(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausfuehrung der Dienstleistung mit ausdruecklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.“

Okay, normal gekündigt. Das ist ja leider das einzige was man als Kunde tun kann. Noch besser – erst gar nicht Kunde werden. Lieber ein „Testserver“ zur Verfügung stellen lassen und sich von den Leistungen dann selbst ein Bild machen.

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